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... für Arbeitsrecht
Theoretisches
Know-how, praktische Erfahrung und immer auf dem aktuellen Stand: Wer
die Bezeichnung Fachanwalt führt, hat einen spezifischen Lehrgang mit
120 Vortragsstunden und eine schriftliche Leistungskontrolle von
insgesamt 15 Stunden bewältigt. Außerdem hat er seine praktische
Erfahrung durch 100 außer- und gerichtliche Verfahren nachgewiesen. Und
um die Bezeichnung auch künftig führen zu dürfen, muss ein Fachanwalt
jährlich mindestens 15 Stunden an einer entsprechenden Fortbildung
teilnehmen.
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| In arbeitsrechtlichen Fragen stets auf dem aktuellen Stand und als Fachanwalt tätig, bin ich bereits seit dem Jahre 2005.
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